Covid-19: Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson in der EU zugelassen
Der Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson kann nun auch in der Europäischen Union genutzt werden. Die EU-Kommission genehmigte dies am Donnerstag, wie Präsidentin Ursula von der Leyen auf Twitter mitteilte. »Mehr sichere und wirksame Impfstoffe kommen auf den Markt«, schrieb von der Leyen. Die Kommission folgte einer Empfehlung der EU-Arzneimittelbehörde EMA, die das Vakzin eingehend geprüft hatte.
Die EU rechnet mit ersten Lieferungen im April. Die EU-Kommission hatte bereits Impfdosen für 200 Millionen Menschen bestellt. Davon würde Deutschland 36,7 Millionen erhalten.
Vor rund zwei Wochen war das Präparat, das von der Johnson-Tochter Janssen in den Niederlanden entwickelt worden war, bereits in den USA zugelassen worden. Es hat gegenüber den bisherigen Impfstoffen große Vorteile: So muss es nur einmal gespritzt werden. Das Vakzin kann zudem bei Kühlschranktemperatur gelagert werden. Die Wirksamkeit liegt nach Angaben der EMA bei etwa 67 Prozent. Bei einer schweren Covid-19-Erkrankung lag der Schutz in den Studien bei mehr als 85 Prozent – und das gilt auch für Ältere. Das Vakzin soll darüber hinaus auch gegen die bislang bekannten Mutationen effektiv sein.
Die Experten der EMA hatten die Forschungs- und Testdaten bereits seit Wochen nach einem schnelleren Verfahren bewertet. Es sei gründlich und nach höchsten Sicherheitsstandards geprüft worden, erklärte die EMA. Bei einer bedingten Zulassung ist der Hersteller verpflichtet, danach noch Daten etwa zur Langzeitwirkung an die EMA zu übermitteln. Auch Angaben zu möglichen Nebenwirkungen werden weiterhin geprüft.
Der Impfstoff von Johnson & Johnson ist das vierte Vakzin, das in der EU zum Schutz vor dem Coronavirus zugelassen worden ist. Derzeit kommen bereits die RNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna zum Einsatz sowie der Vektorimpfstoff, den AstraZenenca und die University of Oxford entwickelt haben. Die Zulassung des russischen Impfstoffs Sputnik V befindet sich noch in der Prüfung. (dam)
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.